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IMMOBILIEN-VERWALTUNG
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SONSTIGES
AGB
Mit der Anforderung des Exposés in Kenntnis unserer Provisionserwartung kommt zwischen dem
Empfänger (Maklerkunde) und der Driftmeyer Immobilien ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das
angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese AGB sind, die hiermit vom Maklerkunden anerkannt
werden.
Die von der Driftmeyer Immobilien übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und
deren Inhalt sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt.
Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Driftmeyer Immobilien, die zuvor
schriftlich erteilt werden muss, untersagt.
Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an
die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe
dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Maklerkunde zur Zahlung eines
Schadenersatzes in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen.
Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten.
Ein weitergehender Schadenersatzanspruch der Driftmeyer Immobilien wegen unbefugter Weitergabe von
Informationen bleibt davon unberührt.
Die Angebote der Driftmeyer Immobilien erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und
Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Den objektbezogenen Angaben liegen die uns
erteilten Auskünfte und Informationen, insbesondere des Verkäufers/Vermieters zugrunde. Eine Haftung für
deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von der Driftmeyer Immobilien nicht übernommen.
Es obliegt daher dem Kunden, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.
Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für den Fall
eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.
Die Bekanntgabe der Objektadresse und/oder des Anbieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die
Provisionsforderung der Driftmeyer Immobilien im Falle des Ankaufs oder der Anmietung.
Der Provisionsanspruch der Driftmeyer Immobilien entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und/oder der
Vermittlung der Driftmeyer Immobilien ein Hauptvertrag bezüglich des benannten Objekts zustande
gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen, als
zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des
von der Driftmeyer Immobilien nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses den
Provisionsanspruch der Driftmeyer Immobilien nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem
angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich
von dem angebotenen Geschäft abweicht.
Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Kaufvertrags/Mietvertrags fällig. Die Provision ist zahlbar
nach Rechnungserteilung. Die Driftmeyer Immobilien hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags
anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne die Teilnahme der Driftmeyer Immobilien,
so ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und
die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.
Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die
Käuferprovision 2,38 % sowie die Verkäuferprovision 3,57% jeweils vom notariellen Kaufpreis inkl.
gesetzlicher MwSt in Höhe von 19%. Daraus ergibt sich ein Provisionsanspruch in Höhe von insgesamt
5,95 % inkl. MwSt.
Bei Mietimmobilien beträgt der Provisionsanspruch 2,38 Monatsmieten inkl. MwSt. durch den Vermieter.
Die Driftmeyer Immobilien ist berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragsteil entgeltlich oder
unentgeltlich tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet.
Ist dem Kunden das von der Driftmeyer Immobilien angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dieses
unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen.
Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, so hat er der Driftmeyer Immobilien sämtliche Aufwendungen, die
dadurch entstehen, dass auf die Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wird, als Schaden zu ersetzen.
Die Haftung für fahrlässiges Verhalten der Driftmeyer Immobilien, dessen gesetzlicher Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht)
oder dem Fehlen einer von der Driftmeyer Immobilien garantierten bestimmten Eigenschaften beruht.
Die Driftmeyer Immobilien ist nicht verpflichtet, im Fall einer sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen
der Driftmeyer Immobilien und einem Verbraucher ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit
vor Klageerhebung ein Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach den
Bestimmungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) durchzuführen.
Voraussetzungen für den Erhalt einer Tippgeber-Provision sind:
- die Immobilie bzw. das Grundstück ist der Driftmeyer nicht bereits bekannt,
- die Immobilie bzw. das Grundstück ist noch nicht öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben (z.B. in Zeitungen,
auf Internetportalen oder durch Verkaufsschild),
- die Immobilie bzw. das Grundstück liegt im Großraum Hannover, Braunschweig, Hildesheim, Salzgitter, Peine.
- zwischen der Driftmeyer Immobilien und dem Tippgeber wurde eine schriftliche Vereinbarung über das
Tippgeber-Geschäft abgeschlossen,
- die Driftmeyer Immobilien schließt einen Maklervertrag mit dem Verkäufer ab, wonach eine Provisionshöhe
nach Angabe in dieser AGB vereinbart ist,
- die Zahlung des wirtschaftlichen Kaufpreises darf nicht auf das Bankkonto des Tippgebers geleistet werden
und der Tippgeber darf nicht gleichzeitig auch Eigentümer oder dessen Ehegatte, Kinder oder in sonstigem
verwandschaftlichen Verhältnis der empfohlenen Immobilie bzw. des Grundstücks sein, bzw. stehen.
Die Tippgeber-Provision beträgt, sofern nichts anderes vereinbart, 5% der Netto-Verkaufsprovision der
Driftmeyer Immobilien, jedoch max. € 2.500,00.
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein
Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den
Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am
nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Peine.
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