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Notverwaltung und Zwangsverwaltung In besonderen Situationen ist eine schnelle, strukturierte und rechtssichere Verwaltung von Immobilien entscheidend. Ob bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten, ungeklärten Eigentumsverhältnissen oder gerichtlichen Anordnungen – wir übernehmen die verantwortungsvolle Betreuung und Sicherung von Immobilien im Rahmen der Notverwaltung oder Zwangsverwaltung. Notverwaltung Die Notverwaltung kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn kurzfristig keine ordnungsgemäße Verwaltung einer Immobilie sichergestellt ist. Ziel ist es, die Handlungsfähigkeit der Verwaltung aufrechtzuerhalten, notwendige Maßnahmen zu organisieren und Schäden oder wirtschaftliche Nachteile für Eigentümer und Immobilie zu vermeiden. Leistungen der Notverwaltung umfassen unter anderem: - Sicherstellung des laufenden Verwaltungsbetriebs - Betreuung von Mietern, Eigentümern und Dienstleistern - Organisation dringender Instandhaltungsmaßnahmen - Überwachung von Zahlungen und laufenden Verträgen - Dokumentation und transparente Kommunikation - Stabilisierung der Verwaltungsabläufe bis zur dauerhaften Lösung Zwangsverwaltung Die Zwangsverwaltung erfolgt auf gerichtliche Anordnung und dient in der Regel der Sicherung und Verwaltung einer Immobilie zugunsten von Gläubigern. Hierbei stehen die wirtschaftliche Verwaltung sowie die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Immobilie im Vordergrund. Zu den Aufgaben der Zwangsverwaltung gehören unter anderem: - Verwaltung und Sicherung der Immobilie - Einzug und Überwachung von Mietzahlungen - Erstellung von Abrechnungen und Berichten - Koordination notwendiger Reparaturen und Instandhaltungen - Kommunikation mit Gerichten, Gläubigern und Mietern - Wirtschaftliche Betreuung und Werterhalt der Immobilie Der Unterschied zwischen Notverwaltung und Zwangsverwaltung Während die Notverwaltung meist zur kurzfristigen Sicherung einer ordnungsgemäßen Verwaltung eingesetzt wird, erfolgt die Zwangsverwaltung auf Grundlage eines gerichtlichen Beschlusses zur Sicherung von Ansprüchen eines Gläubigers. Beide Verwaltungsformen erfordern ein hohes Maß an Fachkompetenz, Neutralität und organisatorischer Zuverlässigkeit. Die Immobilienverwaltung wird durch die Drimag GmbH durchgeführt, die aus unserem Unternehmen hervorgegangen ist und heute die professionelle Verwaltung und Betreuung der Immobilien übernimmt. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über die Qualifikation als zertifizierte Verwalter gemäß § 26a WEG. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite der Drimag GmbH.
Julian Driftmeyer steht für professionelle, transparente und zuverlässige Immobilienverwaltung. Als geprüfter Immobilienmakler und Immobilienverwalter (IHK) sowie zertifizierter Verwalter nach §26a WEG begleitet er Wohnungseigentümergemeinschaften und Eigentümer mit fachlicher Kompetenz und persönlichem Engagement. Durch seine zusätzliche Qualifikation als zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken und Standardimmobilien (EN ISO/IEC 17024) profitieren Kunden von fundierter Markt- und Immobilienkenntnis – sowohl in der WEG- als auch in der Mietverwaltung. Seine Tätigkeit als Mitglied und Prüfer in den Prüfungsausschüssen der IHK Hannover und Braunschweig unterstreicht den hohen fachlichen Anspruch und die kontinuierliche Nähe zur aktuellen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis.